Die AWT sieht sich veranlasst, eine öffentliche Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit Personalentscheidungen der Bürgermeisterin abzugeben. Dabei möchten wir einige Sachverhalte richtigstellen und die Hintergründe unserer Entscheidungen erläutern.
Öffentliche Behandlung einer Personalentscheidung – Ein außergewöhnlicher Schritt
Grundsätzlich werden Personalangelegenheiten aus Gründen des Datenschutzes, der Rücksichtnahme auf betroffene Personen und des Dienstgeheimnisses im nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung behandelt. Die jüngste Entscheidung über die Besetzung einer Führungsposition wurde jedoch erstmalig in der Geschichte unserer Stadt in einer öffentlichen Sitzung getroffen – und dies auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Personen. Dennoch bleibt es unser Anliegen, die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu
wahren und Schaden für Einzelpersonen zu vermeiden.
Auch wenn die betroffenen Mitarbeiterinnen ihr Einverständnis zur öffentlichen Beratung gegeben haben, haben die Fraktionen von AWT und SSW bewusst darauf verzichtet, detaillierte Argumente zur Personalentscheidung öffentlich auszubreiten. Diese Zurückhaltung dient nicht nur dem Schutz der betroffenen Personen, sondern unterstreicht auch die Sorgfalt, mit der jede
Personalentscheidung reflektiert wurde.
Unzulässige Personalentscheidungen durch die Bürgermeisterin
Die Entscheidung der Stadtvertretung über die betroffene Führungsposition wurde notwendig, da die Bürgermeisterin diese Stelle ohne die erforderliche Zustimmung der Stadtvertretung besetzt hatte. In unserer Verantwortung als demokratisch legitimiertes Gremium ist es jedoch unerlässlich, die Besetzungen sorgfältig zu prüfen und eigene Bewertungen vorzunehmen –
und nicht lediglich nachträglich nicht legitimierte Entscheidungen zu „heilen“.
Es sei betont, dass die Fähigkeit, eine leitende Position wie die der Fachdienstleitung 1 auszufüllen, weit über den Aufbau guter Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen hinausgeht. Sie erfordert auch die Fähigkeit, die Position nach außen zu vertreten und komplexe Herausforderungen zu bewältigen. Die Stadtvertretung hat in ihrer Entscheidung alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt, basierend auf Erfahrungen sowie auf Rückmeldungen aktueller und ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Demokratische Legitimation als Grundlage
Demokratische Prozesse erfordern Transparenz, Verantwortungsbewusstsein
und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Leider mussten wir feststellen, dass die Bürgermeisterin seit Anfang 2022 wiederholt die Entscheidungsbefugnisse der Stadtvertretung in personellen Angelegenheiten umgangen hat. Dies betrifft nicht nur die jüngsten Fälle, sondern auch die Umstrukturierung und Entbindung von Aufgaben des büroleitenden Beamten sowie Entscheidungen zu mehreren ehemaligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Auch wesentliche Personalmaßnahmen wie Höherstufungen wurden ohne die notwendige Beteiligung der Stadtvertretung vorgenommen. Solche wiederholten Verstöße gegen demokratische Spielregeln untergraben das Vertrauen in die politischen Prozesse und die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung. Demokratie ist ein wertvolles Gut, das jedoch nur dann Bestand hat, wenn ihre Regeln geachtet und eingehalten werden.
Keine Einbindung in den Bewerbungsprozess
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass die Stadtvertretung bei der ursprünglichen Bewerberauswahl für die betreffende Stelle nicht einbezogen wurde. Eine ordnungsgemäße Beteiligung wäre jedoch erforderlich gewesen und kann nur bei einer neuen Ausschreibung gewährleistet werden. Einige Stimmen argumentieren, die Stadtvertretung hätte Entscheidungen der Bürgermeisterin ohne eigene Prüfung übernehmen sollen. Diese Forderung lehnen wir entschieden ab. Die Stadtvertretung ist ein demokratisch legitimiertes Organ und verpflichtet, jede Entscheidung umfassend zu prüfen – unabhängig von externem Druck.
Es ist ebenfalls falsch, dass die Stadtvertretung eine Freistellung des Personalrates abgelehnt habe. Diese Entscheidung obliegt allein der Bürgermeisterin im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Hierzu war die Stadtvertretung weder zuständig noch eingebunden.
Fazit
Die Stadtvertretung Tönning hat stets im Rahmen ihrer demokratischen und rechtlichen Verantwortung gehandelt. Unsere Entscheidungen basieren auf umfassender Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte und dienen dem Wohl der Stadt. Wir appellieren an alle Beteiligten, demokratische Spielregeln zu respektieren und durch ihr Handeln die demokratischen Strukturen zu
stärken, anstatt sie zu untergraben.
siehe auch Artikel in der SHZ Husum -> LINK