12.10.2023: B-19 Nutzungsänderung (Neubaugebiet Paul-Dölz-Str)


Unser Gegenvorschlag fand leider in der Stadtvertretersitzung keine Mehrheit. Was hat zu dem  Antrag geführt. Es ist schon verwunderlich, dass vor einigen Wochen eine Vorwurfhaltung beim Kompromissvorschlag im B 45 zur Wohnraumvernichtung fabuliert wurde und nun nachträglich vor allem Ferienwohnungen erlaubt werden. Aber mit viel organisiertem Drama wurde von angeblicher Rettung von Gewerbebetrieben und -steuern gesprochen. Der einzige Unterschied in unserem Antrag bestand darin, dass die nichtstörenden Gewerbe auch in diesem Antrag in Zukunft zulässig wären, nicht jedoch Ferienwohnungen. Private Interessen und/oder ‚Bevorteilung‘?
Die AWT steht für Transparenz, von der Richtigkeit könnt Ihr Euch durch lesen unseres Antrages überzeugen. Es geht der AWT nicht generell darum Ferienwohnungen zu verbieten, sondern die Wohnungen im Baugebiet 19, das extra für Tönninger Bürger zum DAUERWOHNEN geschaffen wurde, zu erhalten. Wenn der Antrag der CDU Bestand hat, kann man davon ausgehen, dass mindestens 10 -15 Prozent der Wohnungen in dem Baugebiet für Dauerwohnen verloren gehen. Dies um einige zu schützen, die dort widerrechtlich Ferienwohnungen seit Jahren ohne Genehmigung betrieben haben. Wir sind angetreten Wohnraum zu schaffen, nicht ihn zu vernichten. Es wäre ein guter Zeitpunkt für gemeinsames Auftreten aller Stadtvertreter für Dauerwohnraum in Tönning gewesen. Leider wurde diese Chance vertan. Ein Erfolg? Ja, in der Transparenz.


 

Alternativantrag der AWT zum B-19 Baugebiet
Alternativantrag der AWT zum B-19 Baugebiet
Antrag AWT B19 zur Stadtvertretersitzung 12.10.23.pdf (182.61KB)
Alternativantrag der AWT zum B-19 Baugebiet
Alternativantrag der AWT zum B-19 Baugebiet
Antrag AWT B19 zur Stadtvertretersitzung 12.10.23.pdf (182.61KB)