10.05.2024 Hintergrund: Ferienwohnungen im Baugebiet 19 und im Allgemeinen


Liebe Tönninger*innen
Es wurden im Baugebiet 19, dass ausdrücklich für Dauerwohnungen ausgewiesen wurde, einzelne nicht genehmigte Ferienwohnungen betrieben. Aktuell beobachtet der Kreis solche Vorkommnisse im Allgemeinen sehr intensiv und möchte nicht genehmigte Ferienwohnungen von Wohnraum eindämmen, um Wildwuchs zu unterbinden.
Für Tönning ist der Tourismus wichtig, der zudem für viele Bürger*Innen eine Einkommensquelle ist. Auf der anderen Seite stehen wir zu unserem Wort und dem Ziel bezahlbaren Wohnraum in Tönning zu schaffen.
Im Baugebiet 19, Paul-Dölz-Strasse, wurde Wohnraum durch Vergabe von günstigen Grundstücken geschaffen. Dies geschah zum Zwecke der Dauerwohnraumnutzung für Tönninger*innen. Ferienwohnungen waren aus diesem Grunde dort unzulässig und nicht erwünscht. Einen Antrag, nachträglich Verstöße Einzelner gegen diesen Rechtsrahmen zu legalisieren, haben wir abgelehnt. Auf Dauer hätte es Investoren die Möglichkeit gegeben, viele Wohnungen in Ferienwohnungen umzuwandeln.
Was bedeutet dies für andere Ferienwohnungen in anderen Gebieten?
Grundsätzlich und schon immer gelten für alle diejenigen von Ihnen, die eine Ferienwohnung betreiben oder betreiben wollen, dass Sie sich vorher über die grundsätzliche Zulässigkeit in Ihrem Baugebiet beim der Bauaufsicht Nordfriesland erkundigen und dann gegebenenfalls eine entsprechende Genehmigung beantragen, denn die ist erforderlich.
In Mischgebieten, zu denen große Teile der Innenstadt gehören, ist eine solche Nutzung im Allgemeinen zulässig. Aber auch hier sollten sie bei der Bauaufsicht Nordfriesland eine Nutzungsänderung beantragen.
Wie verhält es sich jetzt schon mit anderen Nutzungen in B-19?
Falls Sie Räumlichkeiten für freie Berufe o.ö. nutzen wollen, sollten Sie bei der Stadt Tönning zur Absicherung anfragen und eine Genehmigung beantragen. Für nichtstörendes Gewerbe, mit Ausnahme von Ferienwohnungen, möchte die AWT dieses im Baugebiet zulassen und hat bereits einen Antrag für den Bauauschuss am 14. 05.2024 gestellt.


 

2024.05.01 - Antrag B19 nur Nutzungsänderung
2024.05.01 - Antrag B19 nur Nutzungsänderung
Antrag der AWT_B19_01.05.2024 .pdf (168.42KB)
2024.05.01 - Antrag B19 nur Nutzungsänderung
2024.05.01 - Antrag B19 nur Nutzungsänderung
Antrag der AWT_B19_01.05.2024 .pdf (168.42KB)